Zweisprachige dt.-fr. Kindergärten - welche Projektförderung gibt es?

Die zweisprachige deutsch-französische Kindertageseinrichtung mit einer oder mehreren zusätzlich eingestellten französisch-sprechenden Fachkraft/Fachkräften.

Im Rahmen der noch freien und bezuschussungsfähigen Personalkapazitäten kann mit bis zu 12,5 Wochenstunden pro Gruppe eine muttersprachliche Fachkraft eingestellt werden. Für den Förderzeitraum von bis zu drei Jahren werden für die muttersprachlichen Fachkräfte die gesetzlichen Personalkostenzuschüsse des Landes und der Kreise gezahlt, zusätzlich werden während der Projektphase der Eltern- und Trägeranteil durch das Kultusministerium übernommen. Die muttersprachliche Fachkraft gehört auch während der Projektphase als voll integriertes Mitglied zum pädagogischen Team.

Das Projekt "Qualifizierung und Austausch von ErzieherInnen aus dem Département Moselle und dem Saarland zur Vermittlung bilingualer und bikultureller Kompetenzen"

Die deutschen und französischen Fachkräfte werden in das jeweilige Nachbarland entsandt. Die saarländische Kita stellt zusätzlich eine deutsche ErzieherIn ein und entsendet diese in eine französische Ecole Maternelle. Die Verwaltung der französischen Sitzgemeinde stellt eine französische Fachkraft ein und entsendet diese in die deutsche Kita. Bei Einrichtungen mit mehr als drei Gruppen können evtl. auch jeweils zwei Fachkräfte ausgetauscht werden. Für den Förderzeitraum von bis zu drei Jahren entstehen keine Personalkosten für Träger und Eltern. Die muttersprachliche Fachkraft gehört auch während der Projektphase als voll integriertes Mitglied zum pädagogischen Team.

Zweisprache Arbeit in der Kita ohne Projektfinanzierung

Auch ohne Projektfinanzierung kann eine Kintertageseinrichtung eine muttersprachliche Fachkraft einstellen. Voraussetzung hierfür ist die entsprechende konzeptionelle Umstellung der Kita (unterstützt durch themenspezifische Fachberatung und Fortbilung) und die freie Kapazität im Personalschlüssel. Für die muttersprachlichen Fachkräfte werden die gesetztlichen Personalkostenzuschüsse des Landes und der Kreise übernommen.

 

Wer kann sich beteiligen und wie?

Beteiligen können sich alle saarländischen Kindertageseinrichtungen, wobei vor dem Hintergrund einer dt-frz. Partnerschaft die Grenznähe zu bedenken ist.

Vorausgesetzt wird das Einverständnis des Trägers, der Eltern und aller MitarbeiterInnen in der kita, sowie die Bereitschaft, sich in allen Bereichen inhaltlich und praktisch mit der zweisprachigen deutsch-französischen Kinderkultur auseinander zu setzen.

Das von der Landesregierung erarbeitete pädagogische Konzept wird anerkannt und in der zukünftigen Arbeit durch Anpassung des eigenen pädagogischen Konzeptes umgesetzt.

Eine Aufnahme in das Projekt zweisprachige deutsch-französische Kita wird schriftlich beantragt bei:

Referat S1 - Kindertageseinrichtungen

Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur

Eva Hammes - Di Bernardo, Referentin für Sprachentwiclung und Bildungsfragen

Hohenzollernstraße 60

66117 Saarbrücken

Tel.: 06861/501 7302

Fax: 06861/501 7922

e-mail: e.hammes-di_bernardo@bildung.saarland.de

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